Diese Frage führt viele in die Irre. Denn oft wird die Wohngebäudeversicherung mit der Hausratversicherung verwechselt – zwei Policen, die zusammengehören wie Dach und Fundament, aber sehr Unterschiedliches leisten. Um Klarheit zu bekommen, verabredete sich Anna mit Versicherungsmaklerin Frau Sander, die in der Region – von Limburg an der Lahn über Selters (Taunus) bis Hünfelden – für ihre verständliche Beratung bekannt ist.
🏠 Wohngebäude vs. 🛋️ Hausrat – Die kurze Antwort #
„Stell dir dein Zuhause wie ein Haus im Puppenhaus-Format vor,“ begann Frau Sander mit einem Lächeln. „Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – Dach, Wände, Fassade, Fenster, Türen, fest verbaute Böden, Heizungs- und Haustechnik, Einbauküche (je nach Eigentumsverhältnissen) – gehört in die Wohngebäudeversicherung. Alles, was du theoretisch mitnehmen oder austauschen könntest – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche, Lampen, Deko, Haushaltsgeräte – ist Hausrat und wird über die Hausratversicherung abgesichert.“
Sie zeigte auf ein Foto aus Limburg: Ein Sturm hatte Dachziegel vom Haus geweht. „Das ist Wohngebäude.“ Dann ein Bild aus Idstein: ein zerstörter Fernseher nach Überspannung. „Das ist Hausrat.“
Anna nickte. Das Bild wurde klarer. Doch was genau zahlen die beiden Versicherungen – und wann ergänzen sie sich?
🔥 Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab? – Fundament, Dach & Co. #
In Waldems hatte ein Sturm eine Gaube gelöst, in Villmar eine Fassade beschädigt; in Runkel war ein Blitz in den Schornstein eingeschlagen. „Die Wohngebäudeversicherung schützt die Substanz und die fest verbauten Teile deines Hauses“, erklärte Frau Sander.
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden, Nässeschäden aus fest installierten Leitungen
- Sturm & Hagel: abgedeckte Dächer, zersplitterte Scheiben, Fassadenschäden
- Optional: Elementar: Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung/-rutsch, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben
Wichtig: Die Versicherung zahlt in der Regel den Neuwert – sie sorgt also dafür, dass dein Haus wieder in den vorherigen Zustand versetzt werden kann. In vielen Tarifen sind auch Folgekosten enthalten, z. B. Aufräum- und Abbrucharbeiten, Trocknung oder eine Ersatzunterkunft.
„Stell dir vor, in Weilburg trifft ein Hagelschauer deine Photovoltaikanlage – das kann der Wohngebäudeschutz abbilden, sofern die Anlage mitversichert ist“, sagte Frau Sander. „Aber wenn der Hagel dein Sofa ruiniert, spricht man von Hausrat.“
🛋️ Was deckt die Hausratversicherung ab? – Alles, was zu deinem Leben gehört #
„In Diez ist einem Kunden nach einem Leitungswasserschaden der Wohnzimmerteppich unbrauchbar geworden“, erzählte Frau Sander. „Der Boden war mitversichert (Wohngebäude, da fest verklebt), aber der Teppich als einzelnes Stück zählt zum Hausrat.“
- Versichert als Hausrat sind: Möbel, Teppiche, Vorhänge, Kleidung, Elektrogeräte (TV, Computer, Küchengeräte), Wertsachen (je nach Grenze), Bücher, Spielsachen, Haushaltsgeräte, Fahrräder (mit Baustein), Gartenmöbel
- Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel (soweit am Hausrat entstanden), Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch
- Außenversicherung: Hausrat außerhalb der Wohnung – z. B. im Hotel, beim Umzug, aus dem Auto gestohlen (tarifabhängig)
In Oberbrechen hatte eine Familie durch Überspannung mehrere Geräte verloren – die Hausratversicherung griff, weil der Tarif Überspannung durch Blitz beinhaltete. In Selters (Taunus) wurde in eine Wohnung eingebrochen: Der gestohlene Schmuck war bis zur jeweiligen Wertsachengrenze abgesichert.
„Man kann sagen: Hausrat ist dein Leben in Gegenständen – alles, was herunterfällt, wenn man das Haus auf den Kopf stellt“, fasste Frau Sander zusammen. „Mit Ausnahmen – wie fest verklebte Böden oder Einbauküchen je nach Eigentumslage.“
🧩 Wo sich beide Policen treffen – und wo klare Grenzen verlaufen #
In Bad Camberg zerplatzte ein Heizungsrohr. Das Wasser lief durch die Decke in das Wohnzimmer. Der Putz musste erneuert werden (Wohngebäude), das Sofa war unbrauchbar (Hausrat), der Parkettboden quoll auf (Wohngebäude, wenn fest verklebt), der Teppich war ruiniert (Hausrat).
In Hünfelden zerschlug Hagel Dachfenster (Wohngebäude). Die daraufhin eindringende Nässe zerstörte Bücherregale und einen Fernseher (Hausrat). In Weinbach brannte eine Küche: Wände, Einbauten, Leitungen – Wohngebäude; Geschirr, Kleingeräte, Tisch – Hausrat.
Klar wird: Die gleiche Ursache führt oft zu zwei verschiedenen Schäden. Die Grenze verläuft entlang der Frage: „Ist es fest mit dem Gebäude verbunden?“ und „Kann man es mitnehmen?“ Dazu kommen Eigentumsfragen (z. B. Einbauküche: gehört sie dir als Eigentümer, oder ist sie Mietsache?).
🌊 Elementarschäden – Warum der Zusatz oft existenziell ist #
Starkregen in Niederselters, Rückstau in Teilen von Villmar, über die Ufer tretendes Wasser in der Umgebung von Runkel – die letzten Jahre haben gezeigt, wie unberechenbar Wetterextreme geworden sind.
„Elementarschäden sind in beiden Policen kein Automatismus“, sagte Frau Sander. „Man muss den Baustein aktiv einschließen – in der Wohngebäudeversicherung, um die Gebäudesubstanz zu schützen, und in der Hausratversicherung, um das Inventar abzusichern.“
- Wohngebäude + Elementar: schützt z. B. Mauerwerk, Fassade, Estrich, Heizung, eingebauten Boden
- Hausrat + Elementar: schützt z. B. Möbel, Teppiche, Geräte, Vorräte, Textilien
„Erst das Duo macht dich gegen Naturereignisse wirklich robust“, betonte sie.
⚡ Überspannung, grobe Fahrlässigkeit & Co. – Leistungsdetails, die entscheiden #
In Idstein legte ein Gewitter reihenweise Geräte lahm – die Frage: „Ist Überspannung mitversichert?“ In Weilburg blieb eine Kerze unbeaufsichtigt – zahlt der Tarif bei grober Fahrlässigkeit? In Diez entstand nach einem Rohrbruch Schimmel – übernimmt der Tarif die Schimmelbeseitigung innerhalb der Folgekosten?
- Grobe Fahrlässigkeit: In starken Tarifen mitversichert – idealerweise in Höhe der Versicherungssumme.
- Überspannung durch Blitz: In modernen Tarifen drin; prüfe, ob mit/ohne Blitzereignis.
- Ableitungsrohre außen: In Wohngebäude oft nur als Baustein versichert – wichtig bei älteren Häusern.
- Wertsachen & Fahrräder: In der Hausrat mit Sublimits – ggf. Bausteine anheben.
Diese Details unterscheiden Tarife stark – und entscheiden oft, ob du im Ernstfall wirklich aufatmen kannst.
🔒 Einbruch, Vandalismus & Außenversicherung – typischer Hausrat-Schutz #
In Selters (Taunus) wurde ein Keller aufgebrochen: gestohlene E‑Bikes – Hausrat (mit Fahrradbaustein). In Oberbrechen verschwanden Schmuck und Laptop – Hausrat (Einbruchdiebstahl mit Wertsachengrenze). In Villmar wurde ein Auto aufgebrochen, aus dem eine Tasche gestohlen wurde – je nach Tarif greift die Außenversicherung der Hausrat.
Ein klassischer Irrtum: „Der Vermieter hat doch eine Versicherung.“ Ja – die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Aber dein Eigentum in der Wohnung – Möbel, Kleidung, Technik – ist deine Sache. Dafür ist die Hausrat da.
🧾 Typische Schadenbeispiele – und wer wofür zahlt #
- Sturm deckt Dach ab (Bad Camberg): Wohngebäude zahlt für Dach, Dämmung, Feuchteschäden am Mauerwerk. Zerstörtes Sofa im Wohnzimmer? Hausrat.
- Rohrbruch in Altbau (Idstein): Wohngebäude: Rohröffnung/-schließung, Trocknung, Putz; Hausrat: durchnässte Teppiche, Bücher, Möbel.
- Blitzschlag (Limburg): Wohngebäude: Schaden am Dach, Schornstein, PV; Hausrat: zerstörter Fernseher, Router, PC (je nach Überspannungsregelung).
- Einbruch in Erdgeschosswohnung (Diez): Hausrat: Diebesgut, Vandalismus an Möbeln; Wohngebäude: zerstörtes Fenster (sofern Mietsache durch Eigentümerpolice).
- Rückstau nach Starkregen (Niederselters): Nur mit Elementarbaustein: Wohngebäude (Estrich, Wände), Hausrat (Möbel, Geräte im Keller).
Das Zusammenspiel macht den Unterschied: Erst beide Policen zusammen ergeben einen Rundumschutz, der realen Schadensszenarien standhält.
📏 Versicherungssumme, Unterversicherung & Co. – So stellst du beides richtig ein #
„In Hünfelden hat ein Kunde seine Hausrat-Summe seit Jahren nicht angepasst – heute sind die Werte deutlich höher“, erzählte Frau Sander. „Und in Waldems ergab die Wohnflächenberechnung, dass das Gebäude unterversichert war.“
- Wohngebäude: Heute meist über Wohnfläche / Wert 1914 / gleitenden Neuwert kalkuliert. Ziel: Neuwertentschädigung ohne Unterversicherung.
- Hausrat: Summe am tatsächlichen Gesamtwert orientieren. Faustformeln (z. B. € pro m²) sind nur ein Start – besser Inventar grob erfassen, hochwertige Gegenstände prüfen.
- Wertsachen: Schmuck, Uhren, Kunst häufig mit Sublimits – ggf. erhöhen, Safe/ Sicherungen beachten.
- Indexanpassung: Sichert steigende Bau‑ und Warenpreise ab; Tarife regelmäßig prüfen.
„Unterversicherung sorgt im Schadenfall für schmerzhafte Kürzungen – das vermeiden wir“, sagte Frau Sander bestimmt.
🧭 Eigentum, Einbauküche & Sonderfälle – wo es genau wird #
„Die Frage Wem gehört was? ist entscheidend“, erläuterte sie. In Eigentumshäusern gehört die Einbauküche oft zur Gebäudesubstanz (Wohngebäude). In Mietwohnungen ist sie häufig Hausrat des Mieters (wenn er sie eingebracht hat) – oder Gebäudebestandteil des Vermieters (wenn dieser sie gestellt hat).
- Vermieterpolice (Wohngebäude): Deckt Substanzschäden am Mietobjekt (z. B. Fenster, Leitung, Wand).
- Mieterpolice (Hausrat): Deckt Inventar des Mieters – inkl. Einbruch, Vandalismus, Außenversicherung.
- Gemeinschaftseigentum (WEG in Idstein/Bad Camberg): Wohngebäude läuft über die Gemeinschaft; Sondereigentum & Inventar weiterhin Hausrat.
In Villmar tauschte ein Eigentümer die Küche aus – nach dem Umbau wurde sie als Gebäudebestandteil gewertet. Fazit: Die Zuordnung kann sich ändern. Deshalb wichtig: Anpassungen melden.
🛡️ Service & Schadenfall – warum Begleitung zählt #
Als in Diez nach einem Leitungswasserschaden Schimmelbildung drohte, koordinierte Frau Sander Trocknung und Fachunternehmen. In Weilburg ging es um die Frage der Entschädigungsgrenze für Überspannung, in Runkel um Rückstau-Definitionen. „Im Schadenfall zeigt sich, wie wertvoll es ist, jemanden an der Seite zu haben, der Tarife, Formulierungen und Abläufe kennt“, sagte sie ruhig.
Anna verließ das Gespräch mit dem Gefühl, nicht nur Policen zu haben – sondern ein System, das trägt.
❓ FAQ – Wohngebäude vs. Hausrat #
1) Was ist der Hauptunterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Wohngebäude schützt die Bausubstanz und fest verbundene Teile. Hausrat schützt dein bewegliches Inventar – alles, was du mitnehmen könntest.
2) Brauche ich wirklich beides?
Ja – sie ergänzen sich. Ein Rohrbruch kann zugleich Gebäudeteile (Gebäude) und Möbel (Hausrat) schädigen.
3) Ist Elementarschutz automatisch enthalten?
Nein. Elementar muss in beiden Policen als Baustein vereinbart werden – wichtig in regenanfälligen Regionen.
4) Zahlt die Hausrat bei Einbruchdiebstahl?
Ja, einschließlich Vandalismus nach Einbruch, bis zu tariflichen Grenzen für Wertsachen. Wohngebäude regelt zerstörte Fenster/Türen.
5) Wie vermeide ich Unterversicherung?
Wohngebäude über aktuelle Wertermittlung/Wohnfläche prüfen; Hausrat-Summe realistisch festlegen, Wertsachen-Limits anheben.
💬 Du möchtest wissen, wie dein Haus und dein Inventar heute optimal abgesichert sind – und welche Tarife in deiner Region wirklich Sinn ergeben? Dann melde dich jetzt bei Frau Sander für eine persönliche Beratung!