Einfach erklärt für Hausbesitzer
An einem ruhigen Samstagmorgen steht Familie Hartmann aus Bad Camberg vor einem Problem:
Der Sturm der letzten Nacht hat mehrere Dachziegel gelöst, und Regen ist ins Kinderzimmer getropft.
Der Schaden ist da – aber soll die Familie jetzt wirklich sofort reparieren lassen? Oder gibt es eine Möglichkeit, sich den Schaden
auszahlen zu lassen und später selbst zu entscheiden?
Um Klarheit zu bekommen, ruft Familie Hartmann Versicherungsmaklerin Frau Sander an – eine anerkannte
Expertin für Wohngebäudeversicherungen in der gesamten Region rund um Limburg,
Idstein, Würges, Oberbrechen und Hünfelden.
Dort erfahren sie einen Begriff, der vielen Hausbesitzern Rätsel aufgibt:
„fiktive Abrechnung“.
📘 Was bedeutet „fiktive Abrechnung“ überhaupt? #
Bei einer fiktiven Abrechnung lässt dir die Versicherung das Geld für einen Schaden auszahlen,
ohne dass du die Reparatur tatsächlich durchführen musst.
Kurz gesagt:
➡️ Die Versicherung zahlt dir den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags aus – Reparatur nicht nötig.
Das Gegenteil ist die konkrete Abrechnung:
Die Versicherung zahlt nur auf Basis echter Rechnungen.
In der Praxis ist die fiktive Abrechnung also die „Auszahlung auf Gutachten oder Kostenvoranschlag“.
In Villmar beispielsweise ließ ein Eigentümer einen Sturmschaden fiktiv abrechnen und erledigte
Kleinarbeiten später selbst. In Weinbach hingegen entschied sich eine Familie für die konkrete Abrechnung,
weil ein Dachdecker ohnehin vor Ort war.
💸 Wann ist eine fiktive Abrechnung möglich? #
Laut Frau Sander – Expertin für Wohngebäudeversicherungen – hängt es von drei Dingen ab:
- den Versicherungsbedingungen (nicht jeder Tarif erlaubt fiktive Abrechnung)
- der Art des Schadens
- der Höhe des Schadens
Typischerweise möglich bei:
- Sturmschäden am Dach
- Kleinen Leitungswasserschäden
- Glas-/Fassadenschäden
- Gebäudeteilen, die leicht reparierbar sind
In Limburg wurde ein Fassadenschaden fiktiv abgerechnet, weil der Hausbesitzer die Reparatur im Rahmen seiner ohnehin geplanten Renovierung erledigte.
Weniger geeignet ist fiktive Abrechnung bei:
- großen Wasserschäden (Trocknung notwendig)
- Brandschäden (Gefahr unsichtbarer Folgeschäden)
- Statik- oder Substanzschäden
Hier rät Frau Sander grundsätzlich von einer fiktiven Abrechnung ab – die Sanierung muss fachgerecht erfolgen.
🧾 Wie läuft eine fiktive Abrechnung ab? #
Der Ablauf ist erstaunlich einfach:
- Schaden wird gemeldet (inkl. Fotos/Videos)
- Gutachter oder Kostenvoranschlag wird erstellt
- Versicherung prüft den Schaden
- Auszahlung erfolgt auf dieser Basis
Im Gegensatz zur konkreten Abrechnung brauchst du:
- keine Handwerkerrechnung
- keine Abschlussdokumentation
- keinen Nachweis, dass du wirklich repariert hast
In Diez beispielsweise wurde ein Wasserschaden fiktiv ausgezahlt, weil die Familie später selbst renovieren wollte.
Wichtig: Die Versicherung zahlt bei fiktiver Abrechnung meist nur den Nettobetrag –
die Mehrwertsteuer gibt es erst bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung.
⚠️ Welche Einschränkungen gibt es? #
Die fiktive Abrechnung klingt attraktiv – aber es gibt klare Grenzen:
- Mehrwertsteuer wird nicht erstattet (ohne Rechnung)
- Minderwert wird oft nicht berücksichtigt
- Folgekosten wie Hotel, Trocknung, Schimmelprävention entfallen
- Bei falscher Einschätzung droht Unterversicherung
In Hünfelden war ein Kunde überrascht, dass die Trocknung nicht fiktiv abrechenbar war –
Frau Sander klärte ihn auf, dass diese Leistungen nur mit Rechnung bezahlt werden.
🏡 Wann lohnt sich fiktive Abrechnung – und wann nicht? #
Fiktive Abrechnung lohnt sich:
- wenn du die Reparatur selbst durchführen kannst
- wenn die Reparatur später in ein größeres Projekt (z. B. Sanierung) eingebettet wird
- wenn der Schaden oberflächlich und gut kalkulierbar ist
Sie lohnt sich nicht:
- bei verdeckten Schäden (Leitungswasser im Estrich, Dämmung, Schimmelrisiko)
- bei Brandschäden
- wenn Statik oder Sicherheit betroffen sind
In Selters (Taunus) wollten Eigentümer einen Leitungswasserschaden fiktiv abrechnen –
aber Frau Sander, als Expertin für Wohngebäudeversicherungen, erkannte, dass eine unsichtbare
Durchfeuchtung im Mauerwerk vorlag. Eine echte Sanierung war notwendig.
📊 Rechenbeispiel: Fiktive vs. konkrete Abrechnung #
Angenommen, der Schaden laut Kostenvoranschlag beträgt:
10.000 € brutto
- Netto: 8.400 €
- MwSt (16 %/19 %): 1.600 €
Die fiktive Abrechnung würde auszahlen:
➡️ 8.400 € (Netto-Betrag)
Die konkrete Abrechnung nach Rechnung würde auszahlen:
➡️ 10.000 € (Brutto-Betrag)
Damit wird klar:
Fiktive Abrechnung = netto
Konkrete Abrechnung = brutto
Viele in Weinbach unterschätzen diese Differenz – deshalb empfiehlt Frau Sander, immer beide Varianten zu prüfen.
❓ FAQ – Fiktive Abrechnung verständlich erklärt #
1) Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Du erhältst den Schadenbetrag auf Basis eines Kostenvoranschlags – auch ohne Reparatur.
2) Bekomme ich die Mehrwertsteuer?
Nur bei tatsächlicher Reparatur und Vorlage einer Rechnung.
3) Darf ich selbst reparieren?
Ja. Deshalb ist die fiktive Abrechnung sinnvoll für handwerklich erfahrene Eigentümer.
4) Gilt das für jeden Schaden?
Nein. Bei Leitungswasser und Brandschäden ist sie oft unpassend oder ausgeschlossen.
5) Wer hilft bei der Entscheidung?
Versicherungsmaklerin Frau Sander, Ihre Expertin für Wohngebäudeversicherungen, zeigt Vor‑ und Nachteile für Ihren konkreten Fall.
💬 Du willst wissen, ob eine fiktive Abrechnung für deinen Schaden sinnvoll ist – und wie du die maximale Entschädigung bekommst? Dann buche jetzt deine persönliche Beratung bei Versicherungsmaklerin Frau Sander!