🔍Es war ein ruhiger Nachmittag, als Anna wieder einmal den Stapel Versicherungsunterlagen auf ihren Küchentisch legte.
Doch ein Begriff tauchte in nahezu jeder Police auf – und blieb dennoch rätselhaft:
„versicherte Gefahr“.Um Klarheit zu bekommen, suchte sie die Beratung von Versicherungsmaklerin Frau Sander.
Dort erfuhr sie, dass dieser Begriff viel mehr ist als nur eine juristische Formulierung – er ist die Grundlage jeder Versicherungsleistung.
🔥 Was eine „Gefahr“ überhaupt ist #
„Eine Gefahr ist ein Ereignis, das einen Schaden verursachen kann“, erklärte Frau Sander.
„Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch – all das sind Gefahren. Aber erst, wenn eine Gefahr im Vertrag steht,
spricht man von einer versicherten Gefahr.“
Also: Gefahren gibt es viele – aber nur die vertraglich genannten lösen eine Leistung aus.
🔥 Feuer – eine klassische versicherte Gefahr #
Ein Kurzschluss löst einen Brand aus. Das Feuer breitet sich unkontrolliert aus und beschädigt Wände, Möbel und Elektrogeräte.
Feuer ist eine der ältesten und klarsten versicherten Gefahren. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Brand: Feuer, das ohne Nutzfeuer entsteht oder außer Kontrolle gerät
- Blitzschlag: direkter Blitzeinschlag
- Explosion / Implosion: plötzlich frei werdende oder einsaugende Kräfte
In der Wohngebäudeversicherung wird die Gebäudesubstanz ersetzt, in der Hausratversicherung das bewegliche Inventar.
💧 Leitungswasser – oft unterschätzt #
Eine Rohrleitung bricht, Wasser strömt aus und beschädigt Boden, Wände und Möbel – ein Klassiker.
„Leitungswasser ist eine versicherte Gefahr“, erklärte Frau Sander.
„Aber nur, wenn es aus bestimmungswidrig austretenden Leitungen kommt.“
Wasser aus einer überlaufenden Badewanne?
Kein Leitungswasserschaden.
Ein gebrochenes Rohr?
Eine versicherte Gefahr – sofern im Vertrag enthalten.
🌪️ Sturm und Hagel – Naturgewalten als Gefahr #
Sturm und Hagel sind ebenfalls klassische versicherte Gefahren.
- Sturm: erst ab Windstärke 8
- Hagel: immer versichert, unabhängig von der Windstärke
Gebäudeschäden wie abgedeckte Dächer fallen unter die Wohngebäudeversicherung, zerstörte Möbel unter die Hausratversicherung.
🌊 Elementargefahren – die wichtigen Zusatzrisiken #
Nicht alle Naturgefahren sind automatisch versichert – dafür gibt es den Elementarbaustein.
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Erst wenn dieser Baustein eingeschlossen ist, gelten diese Ereignisse als „versicherte Gefahr“.
🛋️ Einbruch & Vandalismus – versicherte Gefahren beim Hausrat #
Einbrecher hebeln eine Tür auf, stehlen Wertgegenstände und beschädigen Möbel – ein typischer Fall für die Hausratversicherung.
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus nach Einbruch
Wichtig:
Nur Einbruch mit „Einbruchspuren“ ist eine versicherte Gefahr – einfacher Diebstahl nicht.
🧩 Warum Definitionen so wichtig sind #
„Die versicherte Gefahr entscheidet über Leistung oder Ablehnung“, sagte Frau Sander.
„Wenn ein Ereignis nicht als versicherte Gefahr definiert ist, kann die Versicherung auch nicht zahlen.“
Damit wurde Anna klar:
Versicherungen funktionieren nicht nach Gefühl – sondern nach klaren Definitionen.
💬 Wenn du wissen möchtest, ob deine Policen alle relevanten Gefahren wirklich abdecken, dann lass deine Verträge von Frau Sander prüfen – schnell, verständlich und professionell!