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Die alten Kastanien rauschten, eine Böe riss die Terrassentür in der Küche auf, und irgendwo schepperte ein Blumentopf zu Boden.
Am nächsten Morgen sah sie gebrochene Ziegel auf dem Rasen. Ihr Nachbar aus Würges sprach von einer unruhigen Nacht,
und eine Freundin aus Idstein schrieb, dass Hagelkörner groß wie Murmeln gegen ihr Dach geprasselt seien.Mira fragte sich: „Welche Sturmschäden sind eigentlich versichert – und ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?“
Sie griff zum Telefon und rief Versicherungsmaklerin Frau Sander an, die in der gesamten Region – von
Limburg an der Lahn über Hünfelden, Selters (Taunus), Weinbach
und Weilburg bis Runkel – Hausbesitzer durch genau solche Situationen begleitet.
🌬️ Was bedeutet „Sturm“ in den Versicherungsbedingungen? #
„In der Wohngebäude- und Hausratversicherung ist Sturm eine vertraglich definierte Gefahr“, erklärt Frau Sander.
„Er ist meist als eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 festgelegt.“
Windstärke 8 auf der Beaufort‑Skala entspricht kräftigen Sturmböen (ca. 62–74 km/h), die spürbar Äste brechen, Bäume schwanken lassen
und Dachziegel lösen können.
Wichtig: Die Definition ist nicht nur Meteorologie. Sie grenzt ab, wann ein Schaden der Gefahr „Sturm“ zugeordnet wird – und damit
wann Versicherungsschutz greift. Moderne Tarife bieten teils eine erleichterte Beweisführung (z. B. „Sturm liegt vor, wenn in der Umgebung
nachweislich gleichartige Schäden entstanden sind“), allerdings bleibt Windstärke 8 die klassische Referenz.
Mira nickt. Für sie heißt das: Nicht jede windige Nacht ist ein Sturm – aber wenn die Böen Ziegel heben, rückt die Grenze in Sichtweite.
📏 Ab welcher Windstärke gilt Versicherungsschutz – und wie weist man sie nach? #
Die Faustregel lautet: Sturm ab Windstärke 8. Den Nachweis erbringen in der Praxis häufig
Wetterdaten umliegender Messstationen (z. B. des Deutschen Wetterdienstes).
Doch es muss nicht immer ein offiziell gemessener Wert sein – viele Tarife lassen auch Indizien gelten:
- gleichartige Sturmschäden in der Nachbarschaft (z. B. abgedeckte Dächer)
- Feuerwehr- oder Einsatzberichte
- Dokumentation durch Gutachter, Fotos, Zeitstempel
In Oberbrechen genügte der Feuerwehrbericht, in Diez halfen Vergleichsfotos aus angrenzenden Straßen.
„Wichtig ist, dass wir plausibel zeigen: Das war eine außergewöhnliche Windstärke“, sagt Frau Sander.
Gute Tarife verzichten übrigens auf strenge Nachweishürden und anerkennen den Sturm auch ohne exakten Messwert –
insbesondere, wenn mehrere Belege zusammenspielen.
🏠 Welche Sturmschäden am Gebäude sind versichert? #
Die Wohngebäudeversicherung leistet bei unmittelbaren Sturmeinwirkungen auf das Gebäude und für
Folgeschäden durch den Sturm. Typische Beispiele:
- abgedeckte oder beschädigte Dachziegel, gelöste Firste
- eingedrückte Fenster und Türen
- beschädigte Fassade, Rollläden oder Dachrinnen
- Sturmschäden an Carports, Garagen, Vordächern
- Schäden an fest installierten Antennen und Sat‑Anlagen
- Photovoltaik-/Solarthermie‑Anlagen (sofern im Tarif mitversichert)
In Weilburg löste eine Böe ein halbes Dutzend Ziegel. Durch die Öffnung drang Regen ein –
nasse Dämmung, befleckte Decke. Der Sturm hat die Öffnung verursacht, also greift der Schutz.
Gute Tarife decken zudem Aufräum- und Abbruchkosten, Notabdichtung und
provisorische Reparaturen bis zu festgelegten Grenzen.
Mira lernt: Entscheidend ist die Sturmkausalität. Hat der Wind das Bauteil gelöst oder zerstört,
sind Schäden am Gebäude in der Regel versichert – inklusive der direkten Folgeschäden.
🛋️ Welche Sturmschäden am Hausrat sind versichert? #
Die Hausratversicherung leistet, wenn durch Sturm (oder Hagel) eine Öffnung am Gebäude entsteht und
dadurch Niederschlag oder Wind Hausrat beschädigt. Beispiele:
- Regen dringt durch das sturmzerstörte Fenster ein und ruiniert Sofa, Bücher, Teppiche
- Hagel schlägt Scheiben ein, Elektronik wird durchnässt
- Sturmböe reißt Dachpfannen ab, Wasser tropft auf Schränke und Kleidung
Nicht versichert sind dagegen reine Außenschäden am nicht fest verbundenen Hausrat (z. B. Gartenmöbel, Trampoline),
außer der Tarif enthält spezielle Bausteine.
In Villmar zerstörte der Sturm eine teure Markise – das lief über die Gebäudeversicherung;
durch die Öffnung beschädigter Fenster durchnässter Teppich: Hausrat.
🌨️ Hagel – ohne Windstärke, aber mit Wucht #
Ein häufiges Missverständnis: Hagelschäden sind in der Regel ohne Windstärkeschwelle versichert.
Wenn Hagel Dach, Fassade oder Fenster beschädigt, greift der Schutz sofort – egal, ob Windstärke 8 erreicht wurde.
In Idstein zertrümmerten Hagelkörner mehrere Dachfenster; die Gebäudeversicherung übernahm Austausch und Folgekosten.
Auch Hausrat kann durch Hagel geschädigt werden, wenn Scheiben brechen und Niederschlag eindringt.
Bei Außenmöbeln kommt es stark auf den Tarif an (häufig nur begrenzt oder ausgeschlossen).
☔ Sturmfolgeschäden: Regen, Schnee, Folgekosten #
Versichert sind Folgeschäden, wenn der Sturm erst die Öffnung am Gebäude geschaffen hat.
Das gilt für Regen, Schnee oder Treibnässe, die dann ins Gebäude gelangt.
Wichtig sind außerdem diese Bausteine/Folgekosten:
- Notabdichtung (z. B. Dach abplanen, Öffnungen verschließen)
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Entsorgung (z. B. kontaminierter Dämmstoffe)
- Ersatzunterkunft/Hotelkosten, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist
- Mehrkosten durch Baupreissteigerungen (Indexklauseln/Neuwertregelungen prüfen)
In Runkel führte ein Sturm zu einer Dachöffnung, nachfolgender Starkregen durchtränkte den Wohnbereich.
Wichtig: Regen ohne sturmbedingte Öffnung ist kein Sturmschaden – hier läge ggf. eine andere Gefahr vor
(z. B. Elementar/Starkregen), die als eigener Baustein abgesichert sein muss.
❌ Typische Ausschlüsse & Stolperfallen #
„Nicht jeder Schaden am Haus ist automatisch ein Sturmschaden“, warnt Frau Sander. Häufige Ausschlüsse:
- Baumängel/fehlende Instandhaltung (z. B. marode Dächer, lose Ziegel ohne Sturmereignis)
- Langzeitschäden (allmähliche Undichtigkeiten, Korrosion ohne stürmische Ursache)
- Offenstehen von Fenstern/Türen ohne Sturmkausalität (ggf. grobe Fahrlässigkeit prüfen)
- Garten & Außenbereich: mobile Gegenstände, Zäune, Gartenhäuser – oft nur eingeschränkt
- Sturmflut/Überschwemmung: keine Sturmschäden, sondern Elementargefahren (eigener Baustein)
In Selters (Taunus) reklamierte ein Eigentümer gelöste Ziegel – es fehlte jedoch der Nachweis eines Sturms.
Nach Tarifwechsel wurde die Beweisführung künftig erleichtert (Indizienklausel).
🔧 Bäume, Markisen, Zäune, PV – die besonderen Fälle #
Sturm wirbelt vieles durcheinander – die Zuordnung ist manchmal knifflig:
- Umgestürzte Bäume: Schäden am Gebäude sind versichert; die reine Baumentfernung auf dem Grundstück ist
oft nur begrenzt drin (Baumfäll-/Entsorgungskosten prüfen). - Markisen/Carports: gelten meist als Gebäudebestandteile und sind versichert – Montagequalität beachten.
- Zäune/Gartenhäuser: je nach Tarif teilweise oder begrenzt versichert (als Grundstücksbestandteile oder Außenanlagen).
- Photovoltaik/Solarthermie: in modernen Tarifen oft eingeschlossen; Ertragsausfall ggf. separat.
In Weinbach fiel ein Baum gegen eine Hauswand – die Gebäudeversicherung regulierte Mauer und Fenster;
die Fäll- und Entsorgungskosten wurden bis zur vereinbarten Grenze erstattet.
🧾 Schadenmeldung & Nachweis – so gehst du vor #
- Sichern & dokumentieren: Fotos/Videos von Schäden, Überblick und Details; Uhrzeit/Datum festhalten.
- Gefahr abwehren: Öffnungen abdecken, Regenwasser fernhalten, lose Teile sichern.
- Belege sammeln: ggf. Feuerwehr-/Polizeibericht, Wetterdaten, Zeugenaussagen.
- Maklerin kontaktieren: Frau Sander hilft bei der Schadenmeldung und koordiniert Gutachter/Handwerker.
- Kostenvoranschläge & Notmaßnahmen abstimmen (keine eigenmächtigen Großreparaturen ohne Freigabe).
In Bad Schwalbach beschleunigte eine saubere Dokumentation die Regulierung so, dass
innerhalb weniger Tage Notabdichtungen und erste Reparaturen starten konnten.
🛡️ Prävention vor dem nächsten Sturm #
- Dach & Fassade regelmäßig prüfen (Ziegel, First, Ortgang, Rinnen, Befestigungen)
- Bäume kontrollieren (Totholz, Standfestigkeit; Baumschutzsatzungen beachten)
- Fenster/Türen schließen und verriegeln; Rollläden/Markisen sichern
- Außenobjekte (Mülltonnen, Gartenmöbel, Trampoline) fixieren
- Montagen (PV, Antennen, Carports) fachgerecht prüfen lassen
- Tarife checken: Indizienklausel, Folgekosten, Außenanlagen, grobe Fahrlässigkeit
Mira geht nach dem Gespräch mit einer Liste durch Haus und Garten – und mit dem Gefühl, beim nächsten Sturm
weniger überrascht zu werden.
📍 Kurzfälle aus der Region – so sah es konkret aus #
- Bad Camberg: Abgedeckte Ziegel; Regen drang ein – Decke und Dämmung betroffen (Gebäude). Durchnässtes Sofa (Hausrat).
- Limburg an der Lahn: Hagel zertrümmert Oberlichter – sofort versichert, keine Windschwelle.
- Hünfelden: Carport beschädigt, Notabdeckung erforderlich – Folgekostenklausel griff.
- Waldems: Umgestürzter Baum lehnt an Giebel – Entsorgungskosten anteilig erstattet.
- Runkel: Sturm reißt Fenster auf, Regen ruiniert Bücher – Hausrat reguliert, Gebäude für Fenster.
- Oberbrechen: Sat‑Schüssel abgerissen – Wiederbefestigung und Kabelschaden ersetzt.
- Diez: Markise abrasiert, Fassade verkratzt – Gebäude reguliert beides.
- Weinbach: Dachöffnung + Starkregen – Folgekosten (Trocknung, Hotel) erstattet.
Die Beispiele zeigen: Sturm ist selten ein „Einzelschaden“. Er zieht Fäden durch Bauteile, Inventar und Folgekosten.
Tarifdetails entscheiden, wie entspannt du am Ende durchatmest.
❓ FAQ – Sturmschäden & Windstärke kurz erklärt #
1) Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Meist ab Windstärke 8 (Beaufort). Moderne Tarife lassen oft Indizien als Nachweis zu.
2) Sind Hagelschäden immer versichert?
Ja, in der Regel ohne Windstärkeschwelle. Beschädigte Fenster/Dächer sind typische Fälle.
3) Zahlt die Hausratversicherung bei Sturm?
Ja, wenn der Sturm eine Gebäudeschwachstelle schafft (z. B. eingeschlagene Scheibe) und dadurch Hausrat beschädigt wird.
4) Zählt Regen durch undichte Fugen als Sturmschaden?
Nur, wenn der Sturm zuerst eine Öffnung verursacht hat. Sonst ggf. kein Sturmschaden.
5) Werden Notabdichtungen und Hotelkosten erstattet?
Gute Tarife erstatten Notmaßnahmen, Folgekosten und teils Ersatzunterkunft – Grenzen beachten.
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