Der wichtigste Schritt zur schnellen Regulierung
Am frĂĽhen Morgen in Bad Camberg bemerkt Familie Reinhardt, dass Wasser aus der Decke tropft.
Der Parkettboden beginnt sich zu wellen, und ein feiner Wasserstrom läuft die Wand herunter.
Der Schreck sitzt tief – und mit ihm eine Frage, die viele Hausbesitzer in Limburg, Idstein,
Würges und Selters (Taunus) beschäftigt:
„Wie melde ich einen Gebäudeschaden richtig – und so, dass später alles problemlos reguliert wird?“
Für die beste Vorgehensweise ruft Familie Reinhardt sofort Versicherungsmaklerin Frau Sander an –
eine erfahrene Expertin für Wohngebäudeversicherungen, die weiß, welche Details über Erfolg oder Probleme entscheiden.
In diesem Leitfaden erfährst du Schritt für Schritt, wie du einen Gebäudeschaden korrekt meldest,
welche Unterlagen du brauchst und wie du die Regulierung erheblich beschleunigst.
🚨 SofortmaĂźnahmen einleiten – bevor du meldest #
Bevor der Schaden gemeldet wird, musst du ihn sofort begrenzen.
Diese Pflicht nennt man „Schadenminderungspflicht“.
Was du sofort tun musst:
- Wasser stoppen (Hauptventil schlieĂźen)
- Strom ausschalten (bei Wasser in Wänden/Decken)
- Möbel und Wertgegenstände sichern
- Notfall-Handwerker verständigen
- Bei Sturmschaden: Dach oder Fenster provisorisch abdichten
In Villmar verhinderte eine schnelle Notabdichtung das Eindringen von Regenwasser nach einer Sturmnacht.
In Weilburg wurde durch frĂĽhzeitiges Stromabschalten ein Kurzschluss vermieden.
Tipp der Expertin für Wohngebäudeversicherungen:
Notmaßnahmen sind immer versichert – auch ohne vorherige Freigabe.
📸 Schaden dokumentieren – so ausfĂĽhrlich wie möglich #
„Ohne gute Dokumentation verzögert sich alles“, erklärt Versicherungsmaklerin Frau Sander.
Dokumentiere daher **sofort**:
- Übersichtsfotos der betroffenen Räume
- Detailfotos (Leckstelle, zerstörte Teile, Schäden am Boden/Wand)
- Videos vom Schadenverlauf
- Datum, Uhrzeit, erste MaĂźnahmen
- Rechnungen des Notdienstes aufbewahren
In Oberbrechen reichten gut dokumentierte Handyfotos aus, um die Regulierung ohne zweiten Gutachter zu ermöglichen.
Wichtig: Repariere nichts, bevor du Fotos gemacht hast!
📞 Schadenmeldung – so machst du es richtig #
Der Schaden sollte innerhalb von 24 bis 48 Stunden gemeldet werden.
Du kannst melden ĂĽber:
- Telefon
- Online-Schadenformular
- oder direkt ĂĽber Versicherungsmaklerin Frau Sander
Frau Sander als Expertin für Wohngebäudeversicherungen kennt die exakten Anforderungen der Versicherer
und ĂĽbermittelt alle Angaben so, dass RĂĽckfragen vermieden werden.
Diese Informationen darfst du nie weglassen:
- Was ist passiert?
- Wann ist es passiert?
- Welche Räume sind betroffen?
- Welche SofortmaĂźnahmen wurden ergriffen?
- Wie sieht die Schadenstelle aus (Fotos)?
- Kontaktinfos fĂĽr RĂĽckfragen / Termine
In Limburg fĂĽhrte eine saubere Erstmeldung dazu, dass ein Gutachter bereits am Folgetag vor Ort war.
🧪 Leckortung & Gutachtertermin – was jetzt passiert #
Nachdem der Schaden gemeldet wurde, schicken Versicherer meist:
- eine Leckortungsfirma bei Wasserschäden
- einen Gutachter bei Sturm-, Brand- oder größeren Schäden
Typische Zeitrahmen:
- Leckortung: 1–7 Tage
- Gutachter: 3–14 Tage
In Selters (Taunus) konnte durch Wärmebildtechnik ein verdecktes Estrichleck lokalisiert werden – ohne viele Öffnungen.
In Weinbach dauerte es zwei Wochen, weil viele Sturmschäden gleichzeitig gemeldet wurden.
Hinweis:
Alle Öffnungen (z. B. Bohrlöcher bei Leckortung) gehören zu den versicherten Maßnahmen.
📝 Kostenvoranschläge, Sanierungsplan & Freigabe #
Der Versicherer benötigt für die Entscheidung:
- Kostenvoranschläge für Reparaturen
- Trocknungsprotokolle
- Leckortungsberichte
- Rechnungen fĂĽr Notinstandsetzung
Die Prüfung dauert – je nach Versicherer – 5 bis 20 Werktage.
Hier kommt Versicherungsmaklerin Frau Sander als Expertin für Wohngebäudeversicherungen ins Spiel:
Sie sorgt dafür, dass nichts fehlt und die Freigabe nicht verzögert wird.
In Idstein konnte so die Reparatur bereits nach einer Woche starten.
🚧 Reparatur & Wiederherstellung – was du beachten musst #
Nach Freigabe beginnen:
- Trocknung
- Wiederherstellung von Wänden/Böden
- Erneuerung zerstörter Bauteile
- Sanierung von Dämmung und Putz
Je nach Schadentyp:
- Kleinere Schäden: wenige Tage
- Mittlere Schäden: 2–6 Wochen
- Wasserschäden mit Estrich: 4–10 Wochen
In HĂĽnfelden dauerte eine Estrichtrocknung drei Wochen,
in Bad Camberg konnte eine Familie schon nach zehn Tagen wieder ins Wohnzimmer.
💶 Abrechnung & Auszahlung – konkret oder fiktiv #
Die Versicherung erstattet:
- konkret – auf Basis von Rechnungen
- fiktiv – auf Basis von Kostenvoranschlägen (netto)
Konkrete Abrechnung ist meist sinnvoller,
da die volle Neuwertentschädigung inkl. MwSt gezahlt wird.
In Runkel wählte ein Eigentümer die konkrete Abrechnung und erhielt über 2.000 € mehr als in der fiktiven Variante.
❓ FAQ – Gebäudeschaden richtig melden #
1) Wie schnell muss ich melden?
Innerhalb von 24–48 Stunden. Schneller ist besser.
2) Welche Infos braucht der Versicherer?
Was, wann, wo, welche Räume, Fotos, Sofortmaßnahmen, Kontaktdaten.
3) Kommt immer ein Gutachter?
Nein. Manche Schäden werden direkt anhand der Dokumentation reguliert.
4) Wer hilft beim AusfĂĽllen?
Versicherungsmaklerin Frau Sander, deine Expertin für Wohngebäudeversicherungen.
5) Was ist der häufigste Fehler?
Schäden zu spät melden oder unzureichend dokumentieren.
💬 Du willst deinen nächsten Gebäudeschaden stressfrei und korrekt melden – und sicher sein, dass du die volle Entschädigung erhältst? Dann buche jetzt deine persönliche Beratung bei Versicherungsmaklerin Frau Sander, Expertin fĂĽr Wohngebäudeversicherungen!